E-Invoicing in Deutschland

In ihrem Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 hat die deutsche Regierungskoalition angekündigt, in den kommenden Jahren Maßnahmen zur Reduzierung des Umsatzsteuerbetrugs zu ergreifen. Geplant ist unter anderem die Einführung eines elektronischen Meldesystems für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von elektronischen Rechnungen im B2B-Bereich. Dieses neue System soll bis 2025 eingeführt werden. Die B2G-Rechnungsstellung gilt in Deutschland ab 2020.

Die Bundesverwaltung nennt einige der folgenden Kriterien für die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland:

1) Rechtlicher Hintergrund für die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland ist die sogenannte E-Rechnungs-Verordnung („E-RechV“).

Die Verordnung legt die Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell fest, das immer dem Datenaustauschstandard "XRechnung" oder einem anderen Standard entsprechen muss, der der europäischen Norm EN 16931 angeglichen ist. Die XRechnung ist ein auf XML basierendes semantisches Datenmodell.

2) Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen sollte immer der Standard "XRechnung" verwendet werden.

Darüber hinaus kann jeder andere Standard verwendet werden, wenn er die Anforderungen der Europäischen Norm für elektronische Rechnungen (EN 16931), der deutschen E-RechV und der Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen des Bundes erfüllt.

3) Eine PDF-Datei ist keine e-Rechnung.

Eine E-Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der E-RechV ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine Bilddatei, ein PDF oder eine eingescannte Papierrechnung erfüllt diese rechtlichen Anforderungen also nicht.

4) Eine elektronische Rechnung ermöglicht eine nahtlose Rechnungsverarbeitung

Eine an den Bund gesendete E-Rechnung wird vollständig elektronisch verarbeitet, von der Rechnungserstellung über die Bearbeitung der Rechnung bis hin zur endgültigen Zahlung und Archivierung. Eine manuelle Eingabe ist somit nicht mehr notwendig.

5) Direkte und indirekte Institutionen der Bundesverwaltung erhalten bereits heute elektronische Rechnungen über zentrale Rechnungseingangsplattformen.

Diese Plattformen haben 3 Hauptfunktionen:

  • Empfang von E-Rechnungen aus verschiedenen EingabekanälenDie technische Prüfung der E-Rechnungen (z.B. Überprüfung des Inhalts, der Anhänge, Antivirencheck)
  • Die Übermittlung der Rechnungen an den vorgesehenen Rechnungsempfänger.
  • Ein Diskussionsentwurf für die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Deutschland wird in den nächsten Wochen vom Bundesfinanzministerium erwartet.

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