Landsprofil
Schweiz (MWST)
Standard-USt-Satz:: 8%
Reduzierter USt-Satz: 2.5%, 3.8%
USt-Registrierung
Die Steuer muss von beliebigen Personen gezahlt werden, die unabhängig von der rechtlichen Form, dem Objekt und den Gewinnabsichten Geschäfte führen und der Steuerpflicht unterliegen. Personen, die Geschäfte ausführen:
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führen unabhängig eine professionelle oder kommerzielle Aktivität mit dem Zweck der Erzielung fortgesetzter Einnahmen aus Lieferungen durch; und
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handeln nach außen unter ihrem eigenen Namen.
Von der Steuerpflicht ausgeschlossen sind alle Personen, die:
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in der Schweiz in einem Jahr Umsätze aus steuerpflichtigen Lieferungen von weniger als 100.000 Schweizer Franken erzielen, es sei denn, diese Person verzichtet auf die Befreiung von der Steuerpflicht; der Umsatz wird anhand der vereinbarten Entgelte ohne die Steuern gemessen;
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ein Geschäft mit Geschäftssitz im Ausland führen, das Lieferungen in die Schweiz vornimmt, die ausschließlich der Erwerbssteuer unterliegen (Art. 45-49); nicht von der Steuerpflicht befreit sind jedoch beliebige Personen, die ein Unternehmen mit Geschäftssitz im Ausland führen, das in der Schweiz Telekommunikations- und Elektronikdienstleistungen Empfängern bereitstellt, die nicht steuerpflichtig sind;
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als gemeinnütziger Sport- oder Kulturverbund oder als Wohlfahrtsorganisation in der Schweiz einen Umsatz aus steuerpflichtigen Lieferungen von weniger als 150.000 Franken generieren, es sei denn, es wird auf die Befreiung von der Steuerpflicht verzichtet; der Umsatz wird anhand der vereinbarten Entgelte ohne die Steuern gemessen.
USt-Erklärungen
USt-Erklärungen müssen vierteljährlich eingereicht werden; auf Antrag der steuerpflichtigen Person: monatliche USt-Erklärungen sind möglich, wenn es regelmäßig Vorsteuerüberhänge gibt.
Die Abgabe der USt-Erklärung muss bis zum 60. Tag nach Ende der Berichtsperiode erfolgen.
The time limit for filing the VAT return is 60 days of the end of the reporting period