Landsprofil
Litauen (PVM)
Als EU-Mitglied unterliegt das Litauen dem EU-Umsatzsteuersystem. Mitgliedstaaten müssen die EU-Umsatzsteuerrichtlinien in ihre eigene Gesetzgebung aufnehmen.
Standard-USt-Satz: 21%
Reduzierter USt-Satz: 5%, 9%
Registrierungsschwellenwerte für Fernverkäufe: 35,000 €
EU-USt-Nummernformat: LT999999999 or LT999999999999
USt-Registrierung
Wenn eine nichtansässige steuerpflichtige Person Dienstleistungen oder Waren in Litauen bereitstellt, muss die Betriebsstätte, die dieser nichtansässigen Person in Litauen gehört (oder der Fiskalvertreter, falls keine Betriebsstätte existiert), für USt-Zwecke registriert werden sowie USt berechnen und bezahlen. Die Anforderung zur Ernennung eines Fiskalvertreters wird nicht auf steuerpflichtige EU-Personen angewandt. Diese Personen können sich direkt zur Umsatzsteuer registrieren lassen. Eine Steuerbefreiung in Höhe von LTL 100.000 (ungefähr EUR 29.000) wird für USt-Zwecke nicht bei der Registrierung von nichtansässigen steuerpflichtigen Personen angewandt. Nichtansässige steuerpflichtige Personen müssen sich vor der ersten, der litauischen USt unterliegenden Lieferung für USt-Zwecke registrieren.
Eine nichtansässige steuerpflichtige Person muss sich jedoch nicht zur Umsatzsteuer registrieren lassen, wenn sie ausschließlich an Aktivitäten teilnimmt, die von der USt befreit sind oder die außerhalb des Anwendungsbereichs der USt liegen oder die in Litauen einem USt-Satz von null unterliegen, oder wenn die steuerpflichtige Person Dienstleistungen bereitstellt, bei denen die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft anfällt.
Einhaltung der USt-Pflicht
Die Meldeanforderungen von Litauen-Transaktionen für USt-Zwecke sind in detaillierten Regeln festgehalten. Beispiele: Rechnungsanforderungen, Fristen für die Rechnungsausstellung, Korrekturregeln für Rechnungen und Gutschriften, Währungsmeldeanforderungen und Wechselkursquellen, Berichtigung von bereits eingereichten Erklärungen und Buchhaltungsbelegen, die für USt-Zwecke aufbewahrt werden müssen.
USt-Erklärungen
Eine Steuerperiode ist ein Kalendermonat.
Die Steuerbehörde kann einer umsatzsteuerpflichtigen Person eine halbjährliche Steuerperiode zugestehen, wenn das gesamte Einkommen dieser Person aus wirtschaftlichen Aktivitäten während des vorherigen Kalenderjahres LTL 200.000 (ungefähr EUR 58.000) nicht übersteigt.
Vierteljährliche USt-Erklärungen werden von umsatzsteuerpflichtigen Personen eingereicht, die Dienstleistungen auf elektronischem Weg bereitstellen, die einer besonderen Steuerregelung unterliegen.
Jährliche USt-Erklärungen werden eingereicht, wenn nach Ende des betroffenen Kalenderjahres Änderungen vorgenommen werden müssen. Berichtigungen der Vorsteuer in Bezug auf die tatsächlich angefallenen umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Umsätze müssen in jährlichen USt-Erklärungen vorgenommen werden.
Handelt es sich bei der Steuerperiode um einen Kalendermonat, müssen USt-Erklärungen bis zum 25. Tag des Folgemonats eingereicht werden.
Handelt es sich bei der Steuerperiode um ein Kalenderhalbjahr, müssen USt-Erklärungen bis zum 25. Tag des ersten Monats eingereicht werden, der auf die Periode folgt.
Handelt es sich bei der Steuerperiode um ein Kalenderquartal, müssen USt-Erklärungen bis zum 20. Tag des ersten Monats eingereicht werden, der auf die Periode folgt.
Jährliche USt-Erklärungen müssen bis zum 1. Oktober des folgenden Jahres eingereicht werden.
Intrastat und zusammenfassende Meldungen
Intrastat-Meldungen enthalten Details zu den aus kommerziellen Gründen stattfindenden Warenbewegungen zwischen Mitgliedstaaten und zeichnen dabei sowohl die Einfuhr von Waren aus anderen Mitgliedstaaten nach Litauen als auch die Ausfuhr von Waren aus Litauen in andere Mitgliedstaaten auf.
Meldungen müssen monatlich eingereicht werden, wenn die jährliche Schwelle überschritten wurde.
Die Einreichung muss bis zum 10. Geschäftstag des Monats erfolgen, der auf die Bezugsperiode folgt.
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Für eine vollständige Liste der Intrastat Schwellenwerte, die derzeit gelten in der EU 28 Mitgliedstaaten
Laden sie die Intrastat Schwelletisch
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