Landsprofil
Italien (IVA)
Als EU-Mitglied unterliegt das Italien dem EU-Umsatzsteuersystem. Mitgliedstaaten müssen die EU-Umsatzsteuerrichtlinien in ihre eigene Gesetzgebung aufnehmen.
Standard-USt-Satz: 22%
Reduzierter USt-Satz: 4%, 10%
Registrierungsschwellenwerte für Fernverkäufe: 35,000 €
EU-USt-Nummernformat: IT99999999999
USt-Registrierung
Hat ein nichtansässiges Unternehmen eine Betriebsstätte in Italien, muss es sich in Italien zur Umsatzsteuer registrieren lassen.
Darüber hinaus ist bei Vorhandensein einer Betriebsstätte für nichtansässige Unternehmen für USt-Zwecke keine andere Registrierung möglich.
Einhaltung der USt-Pflicht
Die Meldeanforderungen von Italien-Transaktionen für USt-Zwecke sind in detaillierten Regeln festgehalten. Beispiele: Rechnungsanforderungen, Fristen für die Rechnungsausstellung, Korrekturregeln für Rechnungen und Gutschriften, Währungsmeldeanforderungen und Wechselkursquellen, Berichtigung von bereits eingereichten Erklärungen und Buchhaltungsbelegen, die für USt-Zwecke aufbewahrt werden müssen.
USt-Erklärungen
Die jährliche USt-Erklärung und die Jahresmitteilung für Mehrwertsteuerabgaben müssen eingereicht werden. Monatliche oder vierteljährliche periodische USt-Erklärungen müssen nicht eingereicht werden.
Die Jahresmitteilung für Mehrwertsteuerabgaben muss elektronisch im Februar eingereicht werden.
Die jährliche USt-Erklärung muss ausschließlich elektronisch bis zum 31. September zusammen mit der Körperschaftssteuererklärung eingereicht werden.
Intrastat und zusammenfassende Meldungen
In Bezug auf innergemeinschaftliche Lieferungen/Erwerbe und Dienstleistungen werden die zusammenfassenden Meldungen und die Intrastat-Meldungen auf einem einzelnen Formular vereint, auf dem sowohl die für steuerliche als auch die für statistische Zwecke erforderlichen Informationen angezeigt werden.
Im Prinzip müssen unter die neue allgemeine Regel fallende innergemeinschaftliche Lieferungen/Erwerbe und Dienstleistungen, die von einer steuerpflichtigen Person in einem Mitgliedstaat, bei dem es sich nicht um Italien handelt, geliefert oder empfangen werden (und für die USt im Land des Empfängers anfällt), in den Meldungen aufgeführt werden. Darüber hinaus müssen die Bewegungen von zu verarbeitenden oder zu installierenden Waren gegebenenfalls ausschließlich für statistische Zwecke gemeldet werden.
Intrastat-Meldungen und zusammenfassende Meldungen werden vierteljährlich eingereicht, wenn die steuerpflichtigen Personen keine Transaktionen ausführen, die in einem Quartal und/oder während eines der vier vorherigen Quartale EUR 50.000 übersteigen (dieser Betrag schließt Waren und Dienstleistungen ein und unterscheidet zwischen Einkäufen und Lieferungen).
Bei anderen steuerpflichtigen Personen erfolgt die Einreichung monatlich.
Die Einreichung muss bis zum 25. des Monats erfolgen, der auf die Periode folgt, in der die Lieferungen durchgeführt worden sind.
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Für eine vollständige Liste der Intrastat Schwellenwerte, die derzeit gelten in der EU 28 Mitgliedstaaten
Laden sie die Intrastat Schwelletisch
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