Landsprofil
Deutschland (MWST)
Als EU-Mitglied unterliegt das Deutschland dem EU-Umsatzsteuersystem. Mitgliedstaaten müssen die EU-Umsatzsteuerrichtlinien in ihre eigene Gesetzgebung aufnehmen.
Standard-USt-Satz: 19%
Reduzierter USt-Satz: 7%
Registrierungsschwellenwerte für Fernverkäufe: 100,000 €
EU-USt-Nummernformat: DE999999999
USt-Registrierung
Nichtansässige Unternehmen, die sich zur Umsatzsteuer registrieren lassen möchten, müssen die folgenden Dokumente und Informationen bei der entsprechenden Steuerbehörde einreichen:
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Handlungsvollmacht, falls die Registrierung durch einen Stellvertreter erfolgt;
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Satzung. Zur Initiierung der Registrierung ist eine Kopie ausreichend, wenn das Original im Nachhinein eingereicht wird;
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Auszug aus dem Handelsregister (oder ähnlicher Quelle), um das rechtliche Bestehen nachzuweisen. Zur Initiierung der Registrierung ist eine Kopie ausreichend, wenn das Original im Nachhinein eingereicht wird;
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Bestätigung der Steuerbehörde, dass die Hauptniederlassung für USt-Zwecke registriert ist. Zur Initiierung der Registrierung ist eine Kopie ausreichend, wenn das Original im Nachhinein eingereicht wird; und
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ein Fragebogen.
Nach Eingang der Dokumente bei der Steuerbehörde dauert es normalerweise zwischen drei und fünf Wochen, bis die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausgegeben wird. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, dass es beim Registrierungsprozess zu keinen Komplikationen kommt und dass alle Informationen gleichzeitig bei der Steuerbehörde eingereicht werden.
Einhaltung der USt-Pflicht
Die Meldeanforderungen von Deutschland-Transaktionen für USt-Zwecke sind in detaillierten Regeln festgehalten. Beispiele: Rechnungsanforderungen, Fristen für die Rechnungsausstellung, Korrekturregeln für Rechnungen und Gutschriften, Währungsmeldeanforderungen und Wechselkursquellen, Berichtigung von bereits eingereichten Erklärungen und Buchhaltungsbelegen, die für USt-Zwecke aufbewahrt werden müssen.
USt-Erklärungen
Liegt die fällige USt im vorherigen Kalenderjahr unter der Schwelle von EUR 7.500 (ausschließlich USt auf innergemeinschaftliche Erwerbe), gilt als Steuerperiode das Quartal. Liegt die im vorherigen Kalenderjahr fällige USt unter EUR 1.000, können USt-Erklärungen jährlich eingereicht werden, wenn die Steuerbehörde dem zustimmt. Anderenfalls müssen Erklärungen monatlich eingereicht werden. Erklärungen müssen bei neu gegründeten Unternehmen für die ersten beiden Kalenderjahre mit Geschäftsaktivitäten ebenfalls monatlich eingereicht werden. Zusätzlich zu den monatlichen oder vierteljährlichen Erklärungen müssen ebenfalls jährliche Erklärungen eingereicht werden.
Monatliche und vierteljährliche USt-Erklärungen müssen innerhalb von 10 Tagen eingereicht werden. Eine permanente Fristverlängerung von einem Monat kann beantragt werden. Bei monatlicher Einreichung ist dafür die Zahlung einer sogenannten Sondervorauszahlung erforderlich, die mit der USt-Pflicht im Dezember verrechnet wird. Dieser Betrag entspricht 1/11 der im Vorjahr angefallenen USt. Die Jahreserklärung muss im Allgemeinen vor dem 31. Mai des folgenden Kalenderjahres eingereicht werden.
Intrastat und zusammenfassende Meldungen
Intrastat-Meldungen enthalten Details zu den aus kommerziellen Gründen stattfindenden Warenbewegungen zwischen Mitgliedstaaten und zeichnen dabei sowohl die Einfuhr von Waren aus anderen Mitgliedstaaten nach Deutschland als auch die Ausfuhr von Waren aus Deutschland in andere Mitgliedstaaten auf.
Meldungen müssen monatlich eingereicht werden, wenn die jährliche Schwelle überschritten wurde.
Intrastat-Meldungen können in Papierform vorgenommen werden. Die Einreichung muss bis zum 10. Arbeitstag nach Ende der Bezugsperiode erfolgen. Beispiel: Für die Januar-Periode müssen die Meldungen bis zum 10. Arbeitstag im Februar eingereicht werden.
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Für eine vollständige Liste der Intrastat Schwellenwerte, die derzeit gelten in der EU 28 Mitgliedstaaten
Laden sie die Intrastat Schwelletisch
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